Brandschutzausbildung

Erste Hilfe Kasten

Theorie

Von Grundzügen des Brandschutzes bis hin betrieblicher Brandschutzorganisation, Funktionen und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Bränden und das richtige Verhalten im Brandfall wird alles vermittelt.

Icon Haus und Flamme

Praxis

In der Praxis üben wir realitätsnah den Umgang mit verschiedenen Feuerlöscheinrichtungen. Sowie Löschtaktik und die eigenen Grenzen bei der Brandbekämpfung.

Icon Flamme Auszeichnung

Zertifikat

Nach der erfolgreichen Ausbildung erhalten Sie ein Zertifikat als Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-23, §10 ArbSchG, ASR 2.2 Abschnitt 7.3

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SIcherheit

Während der Ausbildung ist für Ihre Sicherheit jederzeit gesorgt. Und nach der Ausbildung strahlen Sie Sicherheit im Notfall aus.

Ab welcher Betriebsgröße benötigt man brandschutzhelfer?

Laut der Unvallverhütungsvorschrift DGUV1 sind Brandschutzhelfer in einem Unternehmen bereits ab einem Mitarbeiter gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Betrieb in Deutschland braucht also eine Mindestanzahl an Brandschutzhelfern – egal um welche Betriebsform es sich handelt. 

muss die Ausbildung wiederholt werden?

Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich.

wie viele Brandschutzhelfer braucht mein Unternehmen?

 Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z.B. Beschäftigte, betriebsfremde Personen, Besucherinnen und Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B. durch Fortbildung, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen. 

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